Erweiterte Nutzungsbedingungen für Fans
 

Wer sich auf der YP-Webseite registriert hat und sich anmeldet, stimmt folgenden Nutzungsbedingungen zu:

A) Angebot an die Fans
- Der Fan kann Parts aus dem Leistungskatalogs eines Filmproduzenten erwerben und ihn damit finanziell bei der Realisierung einer Filmproduktion unterstützen. 
- Der Fan kann mit seiner Stimme einem Filmprojekt folgen und dadurch den Filmproduzenten unentgeltlich unterstützen. 
- Der Fan kann mit den von ihm unterstützen Filmproduzenten Nachrichten austauschen und erhält News als Newsletter direkt von dem Filmproduzenten.


B) Begriffsdefinitionen
B.1 YP: Betreiber der YP-Webseite ist die yooproduce UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Fasanenallee 8, 85609 Aschheim.

B.2 User: User sind sämtliche Nutzer der Angebote der YP-Webseite (Fans, Filmproduzenten und Besucher).

B.3 Fans: Fans sind natürliche oder juristische Personen die sich auf der YP-Webseite mit dem Registrierungsformular angemeldet haben und den Nutzungsbedingungen für Fans zugestimmt haben. Nur Fans können Parts aus dem Leistungskatalog eines Filmproduzenten erwerben.

B.4 Filmproduzenten: Filmproduzenten sind natürliche oder juristische Personen, die ein Filmprojekt auf der YP-Webseite angemeldet haben und den Nutzungsbedingungen für Filmproduzenten zugestimmt haben.

B.5 Filmprojekte: Filmprojekte sind Vorhaben von Filmproduzenten, die durch den Verkauf von Parts auf der YP-Website teil- oder voll finanziert werden sollen.

B.6 Transaktionskosten: Bei Zahlungen durch Paymentdienstleister (wie z.B. Paypal, Sofortüberweisung, Mastercard etc.) entstehen Gebühren. Diese Gebühren werden von der Zahlung einbehalten und werden als Transaktionskosten bezeichnet.

C) Anmeldung
C.1 Der Fan ist verpflichtet, bei seiner Anmeldung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Sofern sich bei der Anmeldung Ungenauigkeiten ergeben, ist der Fan verpflichtet diese auf Anfrage von YP zu beantworten und ggf. nachzuweisen. Bei Missachtung dieser Pflicht ist die Anmeldung ungültig und kann durch YP gelöscht werden.

C.2 Der Fan hat das 18. Lebensjahr vollendet und ist geschäftsfähig. Er garantiert berechtigt zu sein die Vereinbarung abzuschließen. Dies gilt insbesondere für Vertreter von Personengruppen. YP wird von allen Ansprüchen freigestellt, die aus einer fehlenden Berechtigung resultieren, dies gilt besonders für Ansprüche von Dritten.

D) Rechte und Pflichten des Fans
D.1 Der Fan erwirbt Parts aus dem Leistungskatalog eines Filmproduzenten seiner Wahl und zahlt den Wert der Parts auf das Projektkonto ein. Dabei verwendet YP die Form des elektronischen Zahlungsverkehrs. 

D.2 Der Fan verpflichtet sich nach Kauf eines Parts verbindlich (durch seine elektronische Willenserklärung) den jeweiligen Betrag sofort auf das eingerichtete Konto zu zahlen. Die Zahlung erfolgt per PayPal. Der Zahlungsverkehr erfolgt über ein elektronisches Geldtransfersystem. Der Fan erhält nach Kauf ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Auf dieses Recht wird der Fan gesondert hingewiesen. Einen Überblick über seine Käufe erhält der Fan auf seiner Profilseite unter dem Punkt „Gekaufte Filme“.

D.3 Die Auslieferung der Parts erfolgt in der Regel nach Abschluss der Produktion. 

 

F) Rechte und Pflichten von YP

F.1 YP verpflichtet sich, die Gelder aus den Käufen der Fans getrennt vom Gesellschaftsvermögen treuhänderisch zu verwahren.

F.2 YP sorgt für einen reibungslosen und kosteneffizienten Ablauf des Crowdfunding Prozesses. 

F.3 YP ist berechtigt, die über die Webseite von YP geschlossenen Verträge ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Abmahnung aus wichtigem Grund zu beenden, insbesondere bei Verstoß gegen die AGB oder die Nutzungsbedingungen für Fans mit der Folge der kompletten Entpflichtung. 

E.4 Mangelnder kommerzieller Erfolg des Filmproduzenten mit der Folge fehlender Rückflüsse durch Einnahmen, führt unter keinen Umständen zu Ansprüchen gegen YP. In diesem Sinne ist die auf dem Filmproduzentenprofil auf der YP-Webseite abgegebene Gewinnprognose als ein Bewertungsinstrument zu verstehen, aus dessen Gewinnprognose kein konkretes Gewinnversprechen und damit kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann.



G) Haftung
G.1 YP ist nicht zu einer Risikoberatung verpflichtet und weist darauf hin, dass der Fan das Erfolgsrisiko alleine trägt. 

G.2 Jeder Fan ist für seine steuerlichen Verpflichtungen, die aus der Tätigkeit des Fan entstehen, selbst verantwortlich. YP wird keine Steuern für die Einnahmen der Fan abführen und haftet in keinster Form für deren Verpflichtungen.

G.3 YP haftet nicht für Nicht- oder Schlechtleistungen der Filmproduzenten. Insbesondere ist eine Haftung ausgeschlossen, wenn die Projektumsetzung der Künstler nicht vollständig oder in ausreichender Qualität erfolgt.

Diese Nutzungsbedingungen für Fans gelten im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.